Länder-spezifische Lohnfortzahlung, einsatzbereit.
Krankheit ist komplexer als ein Saldo-Zähler. Die meisten Länder behandeln zusammenhängende Krankheit innerhalb eines festgelegten Fensters als einen einzigen Krankheitsfall — und der Anspruch wächst mit den Dienstjahren, ist gestuft und greift je nach Land anders in die gesetzliche Krankentaggeld-Regelung. Für alle sieben unterstützten Länder sind die gesetzlichen Werte bereits hinterlegt: die Schweiz mit Art. 324a OR, Deutschland mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz, Österreich mit AngG und UrlG, Frankreich mit dem Gesetz plus den Mindestwerten der Convention collective, Italien mit D.Lgs. 66/2003, das Vereinigte Königreich mit Statutory Sick Pay und die USA mit FMLA plus den Programmen der Bundesstaaten. Markiert jemand einen Abwesenheitsantrag als Krankheit, verknüpft ihn das System mit einem laufenden Krankheitsfall oder eröffnet einen neuen, wendet die Anspruchskurve des Landes an und schreibt bezahlte und unbezahlte Tage ins Journal. Berichte zeigen, was vom Anspruchsfenster noch übrig ist — pro Person und pro Krankheitsfall.
Sieben Länder. Sieben Krankentaggeld-Regelungen.
Die gesetzlichen Standardwerte. Pro Richtlinie anpassbar, wenn dein GAV etwas anderes sagt.
Art. 324a OR.
Anspruch nach Dienstjahren, je Krankheitsfall erfasst. Die kantonalen Skalen (Berner, Basler, Zürcher) werden alle unterstützt.
EFZG / BGB §616.
Sechs Wochen volle Entgeltfortzahlung; eine spätere Erkrankung innerhalb von zwölf Monaten zählt auf dasselbe Fenster, ausser die Ursache ist eine andere.
AngG / UrlG.
Nach Dienstjahren gestufte Entgeltfortzahlung, danach für eine weitere Zeit das halbe Entgelt. Gilt pro Dienstjahr.
Code du travail + CCN.
Der gesetzliche Mindeststandard, ergänzt durch die anwendbare Convention collective. Die Karenztage sind je Vereinbarung konfigurierbar.
D.Lgs. 66/2003.
Obergrenzen pro Krankheitsfall mit Comporto-Erfassung. Der Contratto collettivo der Branche kann die Dauer verlängern.
Statutory Sick Pay.
Qualifying Days, Vier-Tage-Regel, Wochensatz. Dazu Aufstockungen des Arbeitgebers über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus.
FMLA + Programme der Bundesstaaten.
Zwölf Wochen unbezahlte Freistellung nach Bundesrecht, dazu die Programme einzelner Bundesstaaten (CA, NY, NJ, MA mit bezahltem Familienurlaub). Pro Bundesstaat des Betriebs konfigurierbar.
Standardwerte sind nur Standardwerte. Prüf deinen GAV.
Die Standardwerte je Land bilden das nationale Arbeitsrecht ab. Der GAV deiner Branche (Gesamtarbeitsvertrag in CH/AT, Tarifvertrag in DE, Convention collective in FR, Contratto collettivo in IT) kann andere — meist grosszügigere — Bedingungen festlegen. Jeder Richtlinien-Wert ist editierbar; trag die vertraglichen Zahlen einmal ein, und sie gelten ab da. Wenn unklar ist, was bei dir gilt, frag deinen Treuhänder oder Branchenverband.